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Darlehen,Grundstückskürzung

Sehr geehrter Gutachter, meine Mandantin, die FGmbH ist eine vermögensverwaltende Grundbesitz Gesellschaft, welche die erweiterte Kürzung nach §9 Nr. 1 S.2 GewStG in Anspruch nimmt. Die FGmbH möchte nun ein Darlehen an „interne Gesellschaften“ geben. Es handelt sich hierbei um andere Gesellschaften, an denen teilweise die Gesellschafter der FGmbH beteiligt sind. Die Darlehen haben eine Höhe von ca. 400.000,00 Das Betriebsvermögen der FGmbH beträgt ca. 19.000.000,00 Frage: 1. Die Hingabe von Darlehen gehört zu den erlaubten, aber nicht begünstigten Tätigkeiten. 2. Das bedeutet, dass die Zinseinnahmen insoweit nicht von der Gewerbesteuer befreit sind. Es tritt jedoch nicht ein vollumfänglicher Verlust der Gewerbesteuerkürzung ein?
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