Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 7 GewStG,Einbezug von Veräußerungsgewinnen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen

Eine oHG als Besitzgesellschaft verpachtet den gesamten Betrieb an eine GmbH als Betriebsgesellschaft. Es besteht eine sachliche und personelle Verflechtung. Im Sonderbetriebs-vermögen der oHG finden sich die Anteile an der GmbH. (An der oHG ist eine GmbH beteiligt). Nun sollen beiden Unternehmen an eine GmbH veräußert werden. Es stellt sich nun die Frage, ob der Gewinnvortrag/Bilanzgewinn vor der Übertragung der Anteile ausgeschüttet wer-den sollte. Grundsatz: Ausschüttungen einer GmbH im Sonderbetriebsvermögen werden nach dem Teileinkünfteverfahren nur zu 60% besteuert und sind gewerbesteuerfrei. Der Veräußerungsgewinn unterliegt zu 60% der Körperschaftsteuer. Gewerbesteuer fällt aber nicht an, wenn die GmbH im Rahmen der Betriebsveräußerung im Ganzen veräußert wer-den. D.h. GmbH-Anteile im Betriebsvermögen von Privatpersonen sind bei Veräußerung bei laufendem Betrieb gewerbesteuerpflichtig und bei Betriebsaufgabe im Ganzen gewerbesteuerfrei. Sehen Sie dies auch so? Frage: Sollte der Bilanzgewinn aus steuerlichen Erwägungen vor der Veräußerung der Gesellschaften ausgeschüttet werden? Bitte auch andere als die oben genannten Aspekte berücksichtigen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen