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Arbeitsgemeinschaften als Mitunternehmerschaft und bei der Gewerbesteuer,§ 2a GewStG

Wir bitten um Ihre Expertise zu folgendem Sachverhalt: Unsere Mandantin Architekten, freiberufliche Einkünfte, möchten sich zusammen mit einer GmbH zu einer ARGE zusammenschließen, um ein gemeinsames Bauprojekt zu absolvieren. Hierbei stellt sich uns nun die Frage, ob durch die direkte oder indirekte Beteiligung der Kapitalgesellschaft die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden und inwiefern hier der § 2a GewStG entgegen wirken kann, wenn die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft, alleiniger Zweck in der Erfüllung eines einzigen Werkvertrages/Werklieferungsvertrages besteht. Kann man die Gewerblichkeit umgehen, da nur ein einziges Bauprojekt absolviert wird und die ARGE nach Beendigung des Bauprojektes wieder aufgelöst wird, obwohl eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist? Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.
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