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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Betriebsaufspaltung

Mandant A ist 100-%-Gesellschafter einer Holding H und diese wiederum 100-%-Gesellschafterin einer Immobilien-GmbH I. A hat aus dem Jahr 2020 noch einen IAB i.H.v. 100.000 € für eine größere PV-Anlage und möchte nun als Privatperson auf dem Dach eines Gebäudes der Immobilien-GmbH die PV-Anlage installieren und betreiben. Frage: Geht der Steuervorteil (erweiterte Grundstückskürzung) der I verloren durch die Vermietung der Dachfläche an A zum Betrieb der PV-Anlage? Der Strom wird teilweise den Mietern von I zur Verfügung gestellt.
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