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Gewerbesteuer,Betriebsstätte,Vermietung

Eine GmbH & Co. KG handelt mit Möbeln, hat den Sitz der Geschäftsleitung in Ingolstadt. In einem Nachbarort hat sie ein Lager angemietet, in dem Möbel gelagert wurden, die dann für Events einer anderen Firma genutzt wurden und woraus erhebliche Umsätze erzielt wurden. Später fielen diese Umsätze weg und die Halle wurde nur noch an Dritte vermietet. Entsteht durch die reine Vermietung der Halle eine gewerbesteuerliche Betriebsstätte?
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