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erweiterte Gewerbeertragskürzung,Zebragesellschaft

Sachverhalt. GmbH ist zu 50% an entprägter GmbH & Co KG beteilgt. Weitere 50% gehören einer Privatperson.. Die GmbH & Co KG hat Einnahmen ausschließlich aus V+V. Die Einnahmen werden gesondert und einheitlich festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet, somit auch der GmbH. Frage 1.) Können auf die Einnahmen die erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei der GmbH angewendet werden. Die GmbH hat nur die Beteiligung an der GmbH & Co KG und hat keine andere Aktivität Frage 2.) wie sind die Einnahmen zu ermitteln, da eine Zebragesellschaft vorliegt und verschiedene Gewinnermittlungsgrundsätze gelten (BVV und 4/3)
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