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Gewerbesteuer,Hinzurechnung,Mieten

Die X GmbH ist ein Bauunternehmen, das deutschlandweit Baustellen betreibt und für seine Mitarbeiter an den jeweiligen Standorten Unterkünfte anmietet. Je nach Dauer der Baustelle werden entweder kurzfristige Unterkünfte wie Pensionen (für Tage oder Wochen) oder längerfristige Unterkünfte wie Ferienwohnungen oder Arbeiterwohnheime angemietet. Die Frage lautet, ob diese Unterkünfte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1e GewStG unterliegen.
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