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Einheitlicher Betrieb,Postfiliale,Zusammenhang

Unser Mandant hat in 3 verschiedenen Gemeinden eine Postagentur. Jede Filiale hat eigenes Personal. Lt. Gewerbeanmeldung wurde jede Postagentur als „Hauptbetrieb“ angemeldet. Lt. Gewerbeanmeldung für Filiale 3 werden noch Getränke und Süßigkeiten verkauft, in den anderen Gewerbeanmeldungen ist dies nicht der Fall. Das Unternehmen wird als Einzelunternehmen betrieben. Es gibt nur ein Bankkonto, über das alles abgewickelt wird. Die Ausgaben/Einnahmen von zwei der drei Filialen werden jeweils über ein Verrechnungskonto gebucht. Jede Postagentur erhält von der Dt. Post eine eigene Provisionsabrechnung. Handelt es sich Ihrer Meinung nach um 3 getrennte Gewerbebetriebe (= 3x GewSt-Freibetrag) oder ist die finanzielle und organisatorische Verflechtung so eng, dass ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt?
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