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Inländische Betriebsstätte,Ausländischer Bauträger,BFH-Urteil

In einem Kurzgutachten aus dem Jahr 2021 zum Thema „Betriebsstätte bei einem Bauträger“ (TaxPertise, Dok-Nr. 60497) nehmen Sie zu der Frage Stellung, ob die Planungs- und Überwachungstätigkeit eines Bauträgers eine Betriebsstätte i.S. von § 12 S. 2 Nr. 8 AO begründen kann, mit dem Ergebnis, dass dies wohl nicht der Fall ist. Wie wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn es sich um einen ausländischen Bauträger mit Grundbesitz im Inland handeln würde? Welche Tätigkeiten dürfte der ausländische Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Bebauung des Grundbesitzes noch ausüben, ohne eine Betriebsstätte im Inland zu begründen? Wäre die Komplettvergabe sämtlicher Bauleistungen an einen Dritten als Generalunternehmer eine Möglichkeit, um die Betriebsstätte zu vermeiden?
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