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erweiterte Gewerbeertragskürzung,Küchen

Die erweiterete Gewerbesteuerkürzung für GmbHs ist sehr eng gefasst. Die GmbH kann idR keine weiteren Tätigkeiten, ausser die Vermietung von Grundbesitz ausführen. Fall: Die GmbH vermietet ausschließlich Grundbesitz, welchen sie selber erbaut hat an Privatpersonen. (Mehrfamilienhaus mit 50 Wohneinheiten) Beim Bau hat die GmbH auch eine Küche eingebaut (Ofen, Spüle, Kühlschrank). Dies wird nicht separat vermietet und gehört zu Ausstattung der Wohnungen. Frage: 1.) Ist dies schädlich für die Gewerbesteuerkürzung 2.) Wie eng ist der Begriff Küche auszulegen, was gehört dazu 3.) Es ist ja möglich bis 5% des Umsatzes schädliche Einkünfte zu haben. Könnte man dies im Zweifel darunter subsumieren, auch wenn nichts konkretes geregelt ist. 4.) Es gibt für Länder verschiedene Verordnungen, was eine Wohnung beinhalten muss, für Hamburg, zB heißt es Sinngemäß (Wortlaut liegt nicht vor) dass eine Koch- und Abzugsmöglichkeit sowie Spühl Möglichkeit vorliegen muss. Könnte man das darunter subsumieren und wie eng sollte muss das ausgelegt sein.
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