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Betriebsstätte,Anlage

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: eine Kapitalgesellschaft, welche im Bereich ''Influencing'' tätig ist, hat Ihren Sitz in Frankfurt, jedoch hat diese dort keine Geschäftsräume vorliegen. Ein Geschäftsführer wohnt in einer Wohnung in München (Ort der Geschäftsleitung) und ein zweiter Geschäftsführer wohnt in Stuttgart. Für das Unternehmen arbeiten alle Mitarbeiter deutschlandweit aus dem Homeoffice aus. An einzelnen Tagen sind die Mitarbeiter auch direkt vor Ort bei den Kunden. Wo ist in diesem Fall die Gewerbesteuer abzuführen? Vielen Dank und viele Grüße
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