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erweiterte Kürzung,EInbehalt

Unsere Mandantin SH GmbH Co. KG ist vermögensverwaltend tätig. Die Gesellschaft hat mehrere Grundstücke/Gebäude die sie seit 2021 vermietet. 1. in den Vermietungsobjekten ist auch ein Garagenhof (ca. 25 Garagen) der teils an Mieter der Wohnungen teils an externe vermietet ist. Ist dies für die erweitere Grundstücks-Kürzung schädlich? (Mieteinnahmen pro Jahr ca. 6.000 EUR) 2. Ferner dazu sind in den Wohnungen Einbauküchen verbaut die teilweise privat durch den alleinigen Kommanditisten S erworben wurden und teilweise durch die KG direkt (ca. 50:50). Die eingebauten Küchen werden an die Mieter vermietet von der KG. Die Küchenvermietung hat einen Obolus von ca. 50-100 EUR pro Einheit und sind als separater Passus im Mietvertrag ausgewiesen. (Mieteinnahmen von den Küchen ca. 14.400 EUR) ist dies für die erweitere Grundstücks-Kürzung schädlich? 2a) Für die von S privat erworbenen und in die Wohnung eingebauten Küchen erhält S eine Vergütung i.H.v. ca. 7.000 EUR (Abschreibungen + 1-2%) diese werden als Sonderbetriebseinnahmen dargestellt Die Gesamtmieteinnahmen der KG belaufen sich auf ca. 450.000 EUR
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