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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Betriebsaufspaltung

A ist der 100-%-Gesellschafter der A-GmbH. Im Anlagevermögen befindet sich ein Grundstück mit Geschäftsgrundstück darauf. A vermietet das Grundstück nebst Gebäude (nur die Räumlichkeiten, keine Betriebsvorrichtungen, Regale usw.) an die B-GmbH. A ist auch zu 100 % an der B-GmbH beteiligt (diese ist operativ tätig). a) Welche Leistungen darf die A-GmbH maximal noch erbringen (Verwaltung des Gebäudes usw.), damit die erweiterte Grundstückskürzung nicht gefährdet ist? b) Wenn die B-GmbH eine PV-Anlage als Eigentümer betreibt und diese auf dem Dach der A-GmbH installiert, ist dies für die erweiterte Grundstückskürzung schädlich der A-GmbH schädlich (Dach wird ausdrücklich mitvermietet)? c) Könnte die A-GmbH auch eine PV-Anlage betreiben? Was wären die Voraussetzungen? Es reichen kurze Antworten (insbesondere zur Frage a).
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