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Ende der Gewerbesteuerpflicht,Betriebszerstörung

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant (Einzelunternehmen, Restaurant) hat im Jahr folgende Zahlungen erhalten: Unwetter Soforthilfe (nach dem Hochwasser 2021 in NRW) 5.000,00 Euro; Entschädigung vom Vermieter (der Vermieter wollte nach dem Hochwasser die Räume nicht wieder für ein Restaurant her richten und den Mandanten/ Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag raus haben) 21.000,00 Euro; Überbrückungshilfe und Corona Hilfen 65.000,00 Euro; Entschädigung Versicherung nach Hochwasser: 45.000,00 Euro. Der Mandant hat sein Restaurant nach dem Hochwasser nicht wieder eröffnen. Die Zählungen sind teilweise nach Schließung des Restaurants erfolgt. Sind diese Zahlungen alle gewerbesteuerpflichtig?
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