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BgA,Gewerbesteuer,Verpachtung

Ein BgA baut das Breitbandnetz aus und verpachtet dieses in den kommenden Jahren. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Verpachtung und gibt dem Ganzen so seine Prägung. In diesem Zuge werden auch Hausanschlüsse verkauft. Eine Gewebesteuerveranlagung ist nicht durchzuführen, da es an einer gew. Tätigkeit i. S. d. § 2 GewStDV mangelt. Es liegt lediglich eine nicht gewerbesteuerpflichtige Vermögensverwaltung vor. Der Gewerbesteuerverlust geht unter. Ist diese Ansicht so korrekt? In den Folgejahren werden die sog. "weißen Flecken" Breitband von einer anderen Gesellschaft ausgebaut. Teilweise wird der Ausbau des BgAs auch an diese Gesellschaft veräußert. Auch in diesem Zuge fällt keine Gewerbesteuer an. Ist unsere Auffassung korrekt oder geht ggf. der Verlust verloren und es entsprecht Gewerbesteuerpflicht?
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