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Ort der Geschäftsleitung,Allgemeine Bestimmungen,§ 10 AO

Nach geltender Rechtslage ist der Ort der Geschäftsleitung dort, wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Dies ist regelmäßig, wo der Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft die vorzunehmenden Geschäfte, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt, sowie solche organisatorischen Maßnahmen, die zur gewöhnlichen Verwaltung der Gesellschaft gehören ("Tagesgeschäfte"), tatsächlich wahrnimmt. Als Tagesgeschäfte in diesem Sinne haben wir die folgenden Tätigkeiten recherchiert: 1. Feststellung der Jahresabschlüsse 2. Durchführung von Gesellschafterversammlung 3. Abschluss aller langfristigen Verträge 4. Aktiver Postempfang 5. Lagerung aller wesentlichen Dokumente 6. Lagerung der Buchhaltungsunterlagen 7. Anstellung neuer Mitarbeiter 8. Übergabe der Arbeitsmaterialien an Mitarbeiter 9. Nutzung der Konferenzräume für wichtige Kundengespräche 10. Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung der Steuererklärungen Gibt es noch andere Tätigkeiten, die unter das Tagesgeschäft eines Geschäftsführers fallen?
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