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Betriebsstätte,Ausland,Pokerturnier

Wir haben einen Mandanten, der aus der (gelegentlichen) Betätigung als Pokerspieler in der Vergangenheit im Ausland Gewinne erzielt. Es handelt sich hierbei um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG. Da die Gewinne aus Live-Turnieren im Ausland erzielt werden, stellt sich für uns die Frage, ob diese Einkünfte der Gewerbesteuer überhaupt unterliegen. Auch dem Inlandscharakter der Gewerbesteuer scheint dies u.E. zu widersprechen. So ist u.E. bereits fraglich, ob das gelegentliche Pokerspiel überhaupt eine Betriebsstätte begründet.
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