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Betriebsaufspaltung,erweiterte Gewerbeertragskürzung

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung hat unser Mandant zu 100% ein Einzelunternehmen-Besitzunternehmen und vermietet an die Besitzgesellschaft der GmbH (Anteile zu 100%). Weitere Aktivitäten hat diese Unternehmen nicht. Wenn Ausschüttungen aus der GmbH stattfinden sind dies Beteiligungserträge im Besitzunternehmen und zu 60% steuerpflichtig. Der Gewerbeertrag unseres Mandanten wurde nach § 9 Nr. 2a GewStG immer um die restlichen 40% der Ausschüttung gekürzt. Jetzt will das Finanzamt diese Kürzung nicht mehr vornehmen, da es sich bei dem Einzelunternehmen nicht um ein Grundstücksunternehmen im Sinne dieser Vorschrift handelt. Ist dem so?
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