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Gewerbesteuer,Zerlegung,Ort der Geschäftsleitung

Sachverhalt: Die A-GmbH hat aktuell ihren Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Bielefeld. Der Unternehmensgegenstand ist Consulting, Coaching, Interim-Management, Training, Projektmanagement und Krisenmanagement. Der Gesellschafter-Geschäftsführer A arbeitet aktuell in den Geschäftsräumen der A-GmbH in Bielefeld oder im Home Office in Bielefeld. Die zwei anderen Mitarbeiter arbeiten ebenfalls in Bielefeld. Es soll eine Betriebsstätte in der Stadt X eröffnet werden. A wird anschließend sowohl in den Geschäftsräumen und im Homeoffice in Bielefeld als auch in der Betriebsstätte in der Stadt X tätig sein. Der Großteil der Umsätze wird in der Betriebsstätte der Stadt X generiert. Fragen: – Nach welchem Maßstab erfolgt die Gewerbesteuerzerlegung? – Wie ist der Zerlegungsmaßstab zu ermitteln? – Kommen die erwirtschafteten Umsätze als Zerlegungsmaßstab in Frage? – Was ist zu beachten, wenn die Stadt X einen möglichst hohen GewSt-Zerlegungsanteil erhalten soll? – Hat die Arbeit im Homeoffice von A Auswirkungen auf die Gewerbesteuerzerlegung? Falls ja, welche? – Wo befindet sich der Ort der Geschäftsleitung?
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