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Messekosten,Gewerbesteuerhinzurechnung,§ 8 Nr. 1 lit. e GewStG

Werden die Messekosten gewerbesteuerlich hinzugerechnet? Wenn ja, welche Kosten betrifft dies und welche nicht? Im konkreten Fall geht es um einen Aussteller auf der IAA Nutzfahrzeuge. Wie müssten die Messekosten ggf. aufgeteilt werden, oder sind gar keine Kosten hinzurechenbar?
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