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§ 7 Satz 2 GewStG,R 7.1 GewStR,§ 16 EStG,Gewerbeertrag bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Die Kommanditanteile einer gewerblich tätigen GmbH & Co. KG gehören zu 100 % Gesellschafter X. Dieser hat an seiner Beteiligung seinen Kinden eine Unterbeteiligung von insgesamt 48 % eingeräumt. Das Finanzamt hat den Vorgang auch im Hinblick auf die Kinder stets als jeweils mitunternehmerische Beteiligung behandelt. X will die gesamte Beteiligung nun Ende 2023 verkaufen. Fällt auf Ebene der Kinder (als Unterbeteiligte) wg. § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG Gewerbesteuer an? Ist die Gewerbesteuer anrechenbar auf die Einkommensteuer, wenn die Anteile auf den 31.12.2023 24:00 Uhr veräußert werden? Kann ggfs. die Anrechnung auf andere Weise erreicht werden, z.B. in dem zu einem anderemn Zeitpunkt verkauft wird?
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