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Sehr geehrte Damen und Herren, eine Immobilien-GmbH, die die erweiterte Kürzung nach § 9 Abs.1 Satz 2 GewStG in Anspruch nimmt, hat für die Finanzierung einer Immobilie einen variablen Zins vereinbart und gleichzeitig einen Zinssatzswap mit dem Kreditinstitut zu einem Festzinssatz abgeschlossen. Die Swapvereinbarung soll vorzeitig aufgelöst werdenm wodurch für die GmbH ein Gewinn entsteht. Fragen: 1. Ist ein Swapgeschäft in Verbindung mit einer Kreditfinanzierung als Vermögensverwaltung im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 - eigenes KApitalvermögen verwalten oder nutzen - anzusehen, und insoweit unschädlich für die Nutzung der erweiterten Kürzung? 2. Unterliegt bei vorzeitiger Auslösung des Swapgeschäfts der evt. Gewinn bei der GmbH nur der Körperschaftsteuer (ggf. unter Anrechnung von Kapitalertragsteuer) oder wird er auch der Gewerbesteuer unterworfen? Mit freundlichen Grüßen Lothar Th. Jasper Steuerberater
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