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Gewerbeverlust,Einbringung

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandant ist die P - GmbH & Co KG, welche einen Grosshandel für Reinigungsmittel betriebt. Diese GmbH & Co KG ist aus den folgenden Gesellschaften entstanden : W - oHG P - oHG Die P - oHG wurde durch Wechsel der Rechtsform in die P - GmbH & Co KG umgewandelt. Eine neu gegründete GmbH ist der P - GmbH & Co KG Zwecks Stellung als Kommanditist beigetreten. Die GmbH hat keine Anteile an der GmbH & Co KG. Die Gesellschafter der W - oHG haben ihre Geschäftsanteile per Abtretungsvertrag an die P - GmbH & Co KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen ( "identitätsaufhebende Umgründung" ) Die Gesellschafter und die Anteile an den OHGs sowie an der GmbH & Co KG sind identisch. Bei der W - oHG wurde im letzten Veranlagungsjahr vor der Umwandlung ein vortragsfähiger Gewerbeverlust festgellt. Was passiert mit diesem Gewerbeverlust ? Geht dieser auf die aufnehmende Personengesellschaft über?
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