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Liquidationsgewinn,GewSt-Pflicht bei Liquidation,§ 16 GewStDV

Die A GmbH & Co. KG (gewerblich geprägt) hat am 01.12.2021 Liquidation angemeldet. Das Wirtschaftsjahr läuft vom 01.12.-30.11.. Die Liquidation wird voraussichtlich in 11.2023 abgeschlossen werden. Das Vermögen der Gesellschaft besteht aus einem bebauten Grundstück mit Eigentumswohnungen und Teileigentum. Im Liquidationszeitraum werden aus den Einheiten bis zum Veräußerungszeitpunkt Mieten erzielt, die zu einem Gewinn führen. Im Wirtschaftsjahr 21/22 wurde eine Einheit an Dritte veräußert und Gewinn erzielt. Zu Beginn des Wirtschaftsjahres 22/23 wurde eine weitere Einheit an Dritte veräußert. Die restlichen Einheiten werden in einem Zuge in 11.2023 an die Gesellschafter veräußert. Auch hier werden erhebliche Gewinn erzielt. Die dann verbleibende Liquidität wird an die Gesellschafter ausgekehrt. Frage: 1) unterliegt die Gesellschaft im Liquidationszeitraum der Gewerbesteuer? 2) wenn ja, auch die Endveräußerung (letzte Handlung)?
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