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Erweiterte Kürzung,Managementvertrag,Schädlichkeit

Unser Mandant führt die A-GmbH, an welcher die B-GmbH zu 100 % beteiligt ist. Des Weiteren ist die B-GmbH zu 100 % an der C-GmbH beteiligt. Die A- und C-GmbH sind Schwestergesellschaften. Die A-GmbH erbringt IT-Leistungen, die C-GmbH die Verwaltung eigenen Vermögens. Die beiden GmbHs möchten gerne einen Geschäftsbesorgungsvertrag abschließen. Dabei zahlt die C-GmbH an die A-GmbH einen Betrag für Managementleistungen. Frage: Sind diese Leistungen schädlich für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei der C-GmbH?
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