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Kürzung,Grundstück

F ist Kommanditist der N-GmbH & Co. KG („N-KG“) in K. Die N-KG hält eine Beteiligung an der G-GmbH, die ein Objekt in W verwaltet und die erweiterte Grundstückskürzung in Anspruch nimmt. F wird nunmehr auch Kommanditist der V-KG mit Sitz ebenfalls in K, deren Gewerbebetrieb wegen einer längeren Bauzeit erst Ende des Jahres eröffnet wird, und auch dann erst beginnt die GewSt-Pflicht. Komplementärin der V-KG ist die J-GmbH, an der F nicht beteiligt ist, die aber ihren Sitz und Ort der Geschäftsleitung in W hat. Durch die besonderen Zerlegungsvorschriften würde nach Beginn der Gewerbesteuerpflicht der V-KG wegen der Komplementärtätigkeit der J-GmbH dem Standort W zukünftig ein GewSt-Messbetragsanteil für die KG zugerechnet werden. Im Ergebnis würde Gewerbesteuer in W zu zahlen sein für ein Unternehmen, an dem F beteiligt ist. Führt diese anteilige GewSt-Pflicht der V-KG in W dazu, dass die erweiterte Grundstückskürzung für die G-GmbH zu versagen wäre? Falls ja: Würde ein Komplementärtausch bei der V-KG VOR BEGINN der GewSt-Pflicht ausreichen, um die Versagung der erweiterten GewSt-Kürzung bei der G-GmbH in diesem Jahr zu verhindern?
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