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Gewerbesteuerliche Behandlung von Streubesitzdividenden,§ 8 Nr. 5 i.V. mit § 9 Nr. 2a GewStG,Schachtelbeteiligung bei Inlandsdividenden

Die Holdinggesellschaften A-GmbH, B-GmbH und C-GmbH sind zu je 10 % an der operativen O-GmbH beteiligt. Die O-GmbH nimmt eine Gewinnausschüttung an ihre Gesellschafter vor. Frage: Inwiefern unterliegt die Gewinnausschüttung bei der A-GmbH, B-GmbH und C-GmbH der Gewerbesteuer? Abwandlung: Die A-GmbH, B-GmbH und C-GmbH sind nicht unmittelbar, sondern über die gemeinsame Zwischenholding Z-GmbH an der O-GmbH beteiligt. Dementsprechend halten die A-GmbH, B-GmbH und C-GmbH je 33,33 % der Anteile an der Z-GmbH. Die Z-GmbH ist wiederum zu 30 % an der O-GmbH beteiligt. Die O-GmbH nimmt eine Gewinnausschüttung an ihre Gesellschafter vor. Die Z-GmbH nimmt eine Gewinnausschüttung an ihre Gesellschafter vor. Fragen: 1. Inwiefern unterliegt die Gewinnausschüttung der O-GmbH bei der Z-GmbH der Gewerbesteuer? 2. Inwiefern unterliegt die Gewinnausschüttung der Z-GmbH bei der A-GmbH, B-GmbH und C-GmbH der Gewerbesteuer?
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