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Gewerbesteuer,Steuerbefreiung,Pflegedienst

Unser Mandant ist ein ambulanter Pflegedienst, der Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Leistungen für pflegebedürftige Personen erbringt. Er erzielt bisher Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Es ist nunmehr angedacht, für ein befreundetes gewerbliches Unternehmen kleinste Verwaltungsleistungen zu erbringen. Der Pflegedienst hat einen Umsatz von monatlich rd. 140 T€, die Verwaltungsleistungen würden rd. 0,5 T€ monatlich betragen. Hätte die Erbringung dieser Leistungen Auswirkungen auf die Gewerbesteuerfreiheit bzw. würde daraus ggf. die gesamte Tätigkeit als gewerblich qualifiziert? Oder gibt es hier ggf. eine Wesentlichkeitsgrenze? Gibt es hier umsatzsteuerlich etwas zu beachten?
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