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erweiterte Kürzung,Betriebsvorrichtung

Unser Mandant ist eine GmbH, die eine Hotelimmobilie an eine beteiligungsidentische GmbH & Co. KG vermietet. Ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt, wurde in unserem Probegutachten bei Ihnen bereits bejaht (Nummer 76890). Somit würde für die Immobilien-GmbH die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG, zumindest solange die Betriebsaufspaltung besteht, u. E. nicht anwendbar sein. Die gewerbesteuerliche Kürzung würde aber unseres Erachtens auch deswegen nicht gewährt werden, da die Immobilien-GmbH auch Betriebsvorrichtungen wie Außenpool, Außensauna, Küche etc. selbst angeschafft hat und mitvermietet. Es wird eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung in Erwägung gezogen, um die Betriebsaufspaltung aufzulösen, um die Kürzung in Anspruch nehmen zu können. Frage: Wenn die BA nicht mehr besteht, könnte die Immobilien-GmbH die Betriebsvorrichtungen dann an die „Betriebsgesellschaft“ verkaufen und somit wieder in den Genuss der Kürzung kommen? Falls ja, müsste dieser Verkauf im selben Jahr wie der Ankauf erfolgen oder kann dies auch erst erfolgen, wenn die Umstrukturierung erfolgt ist?
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