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Pflegedienst,Holding,Steuerbefreiung

Unsere Mandantin, die M-GmbH, ist als ambulanter Pflegedienst gem. § 3 Nr. 20 GewStG gewerbesteuerbefreit. Geplant ist es, die Anteile der M-GmbH, die aktuell durch M (natürliche Person) gehalten werden, in eine „Holding“-GmbH einzubringen (qualifizierter Anteilstausch). Fraglich ist, ob dies eine Auwirkung auf die Gewerbesteuerbefreiung der M-GmbH hat.
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