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Treuhandverhältnis bei Mitunternehmer,Gewerbesteuerliche Erfassung der Veräußerung eines Teils eines MItunternehmeranteils

Sachverhalt: An der X GmbH & Co. KG sind A, B und C als Kommanditisten beteiligt. A ist zu 90% und B sowie C jeweils zu 5% beteiligt. In den 90% des A stecken 15%, die dieser treuhänderisch für B verwaltet. Steuerlich werden B folglich 20% der Einkünfte zugerechnet. In 01 veräußert B 14% der genannten15% an A für 2Mio. €. Das Treuhandverhältnis wird i.H. des verbleibenden %es fortgesetzt. Frage: Muss B den Veräußerungserlös als Sonderbetriebseinnahme in seiner Sonderbilanz ausweisen? Ist die Gesellschaft (dem folgend) Steuersubjekt der auf diesen Gewinn entfallenden Gewerbesteuer, sodass diese eine Gewerbesteuerrückstellung bilden muss? Anmerkung 1: Das Treuhandverhältnis soll dem C nach Willen des A und B nicht offenkundig werden. Eine Gewerbesteuerrückstellung wäre daher negativ zu werten. Anmerkung 2 (nur zur Vollständigkeit): Die Gesellschaft hält Grundbesitz. Damit keine Grunderwerbsteuer ausgelöst wird, wurden nur 14 der 15% veräußert. Auch wenn ich der Meinung bin, diese würde nicht anfallen, wurde dies zur Sicherheit gewählt --> Hierauf muss nicht fachlich eingegangen werden. Vielen Dank für Ihre Mühen
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