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§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG,erweitere Kürzung von Grundstücksunternehmen

Im Mai 2022 wird eine vermögensverwaltende GmbH gegründet. Kurze Zeit danach wird ein Grundstück erworben, welches nachher bebaut und verpachtet wird. Im ersten Jahr entsteht ein Verlust, da nur Zinsaufwendungen geleistet werden. Frage: Muss in der Gewerbesteuererklärung die erweiterte Kürzung negativ eingetragen werden, damit kein Verlust in der Gewerbesteuer vorgetragen wird, weil das FA sagt, dass die Gesellschaft nicht mehr vermögensverwaltend tätig ist aufgrund des Verlusts? Oder muss der Verlust vorgetragen werden, da laut Gesetz die erweiterte Kürzung nur Gewinne betrifft und ansonsten der Verlust verloren geht für die Zukunft?
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