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Gewerbesteuer,Erweiterte Kürzung,PV-Anlage

Eine vermögensverwaltende GmbH will eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Ihrer Immobilien errichten. Der Strom soll an die Mieter verkauft und ein evtl. Überschuss in das Netz eingespeist werden. Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2, 3 GewStG müsste dieses Vorgehen für eine Gewerbesteuerkürzung unschädlich sein, wenn die Einnahmen daraus nicht 10 % der Mieteinnahmen übersteigen. Wenn die vermögensverwaltende GmbH die PV-Anlage im Ganzen untervermietet, ist die Gewerbesteuerkürzung meines Erachtens nicht möglich, da die Untervermietung nicht in § 9 Nr. 1 Satz 2, 3 GewStG genannt ist. Zudem beabsichtigt die vermögensverwaltende GmbH, ein Grundstück anzuschaffen, das an einer Schwester-GmbH (gleiche Beteiligungsverhältnisse) entgeltlich überlassen werden soll. Die Schwester-GmbH ist ein operativ tätiges Unternehmen. In diesem Fall sollte die Kürzung der Gewerbesteuer weiterhin gegeben sein, oder ergibt sich durch die kapitalistische Betriebsaufspaltung ein anderes Ergebnis?
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