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§ 9 GewStG,Grundbesitz

Ein Grundstück wird von den Kommanditisten an die KG überlassen gegen Entgelt. Die KG bucht das als Aufwand und die Gesellschafter erfassen das als Sonderbetriebseinnahme und auch das Geschäftsgrundstück ist im SBV aktiviert und abgeschrieben. Im Rahmen der additiven Gewinnermittlung wird der JÜ der KG um den Gewinn aus dem SBV erhöht und bei der Gewerbesteuererklärung eingetragen. Eine weitere Hinzurechnung nach § 8 GewStG unterbleibt, da die Mieten ja bereits in der additiven Gewinnermittlung eliminiert wurden. Fraglich ist die Kürzung mit 1,2 des Einheitswerts. Ist dies zulässig, obwohl das Grundstück im SBV ist?
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