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Ausschüttung,Steuerbefreiung

Sachverhalt: Die P-Holding GmbH ist zu 100% an der Pflege-GmbH beteiligt. Die Pflege-GmbH ist gem. § 3 Nr. 20 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Wenn die Pflege-GmbH ihren Gewinn an die P-Holding ausschüttet, kann dieser nicht gemäß § 9 Nr. 2a GewStG von der Gewerbesteuer gekürzt werden, da die Pflege-GmbH gem. § 3 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist. Fragen: Ist das Ergebnis dasselbe, wenn sich eine natürliche Person mit 1% atypisch still an der Pflege-GmbH beteiligt? In diesem Fall betrifft die Steuerfreiheit die GmbH & atypisch still. Die Ausschüttungen der Pflege-GmbH an die P-Holding GmbH kommen dann ja nicht mehr von einer steuerbefreiten Kaitalgesellschaft.
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