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Kürzung,PV-Anlage

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren! Nachfolgend bitte ich um Beurteilung des Sachverhaltes in Form eines Kurzgutachtens im Rahmen uns unseres Produktes Taxpertise! Kontext: Erreichen wir durch den Verkauf / Übertragung der Wirtschaftsgüter / Betriebsvorrichtungen einer GmbH & Co. KG auf die Immobilien GmbH, weiterhin die erweiterte Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer. Sachverhalt (alle Zahlen ohne Umsatzsteuer/Netto) unser Mandant hat eine Immobilien GmbH, Sitz Deutschland, in der wir von der erweiterten Grundstückskürzung seit rd. 15 Jahren profitieren. Ebenso eine GmbH & Co. KG, in der gewerbesteuerschädliche Wirtschaftsgüter/Betriebsvorrichtungen enthalten sind (nur zu diesem Zweck -Vermeidung der Gewerbesteuer in der Immo GmbH- seinerzeit gegründet), die aber im Zusammenhang mit den Immobilien in der GmbH stehen. Die Immo-GmbH hat im Jahr 2022 folgende Mieteinnahmen: € 4,8 Millionen Einnahmen, davon € 200.000 aus einer Immo in der Schweiz. In den € 4,8 Millionen sind ebenso Nebenkosten/Umlagen mit 800.000 € enthalten. In der GmbH & Co. KG befindet sich: 1) eine Fotovoltaikanlage. Die Einnahmen 2022 belaufen sich auf € 7.134 €. 2) Ebenso befindet sich in der Gesellschaft ein Hochregallager aus einer Logistik Immobilie mit Mieteinnahmen von € 12.000. Frage 1: Die GmbH & Co. KG soll aufgelöst werden insbesondere aus verwaltungsökonomischen Gründen und der jetzt neu gesetzlichen Regelungen zur Gewerbesteuer, die dies möglich machen soll. Können die Wirtschaftsgüter, die PV-Anlage und das Hochregallager, an die GmbH verkauft werden, ohne dass sich dies auf die erweiterte Grundstückskürzung auswirkt in der GmbH auswirkt. Frage 2: Sind die Relationen „Miete Hochregallager“ in Relation zur „Miete des Objektes in dem das Hochregallager ist“ zu sehen, oder ist die Bemessungsgrundlage immer die Gesamteinnahmen der Immo-GmbH? Darüber hinaus möchten wir aktuell von einem Mieter bei der GmbH, welcher zum 15.11.2023 auszieht, mehrere PKW-Stromladesäulen erwerben, der Kaufpreis liegt bei € 30.000 und die geschätzten Mieteinnahmen bei rund € 5.000 im Jahr. Diese würden wir gerne direkt über die GmbH erwerben. Frage 3: Wäre das möglich, ohne dass man hier Probleme mit der erweiterten Grundstückskürzung/Gewerbesteuer in der Immo-GmbH bekommt? Die 3. Frage stellt sich ggf. auch in Abhängigkeit der ersten Frage. Für weitere Hinweis zu dem geschilderten Sachverhalt bin ich dankbar! Beste Grüße aus unserer Kanzlei Mario Schorpp Steuerberater | Betriebswirt (VWA) Kanzlei Wangler GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Kriegsstrasse 133 76135 Karlsruhe Fon: +49 721 98559-39 E-Mail: mario.schorpp@kanzlei-wangler.de Internet: https://www.kanzlei-wangler.de Aktuelle Steuertipps, Einblicke in unsere Arbeit und mehr: Kommanditgesellschaft mit Sitz in Karlsruhe Amtsgericht Mannheim HRA 702122 persönlich haftender Gesellschafter: Kanzlei Wangler Verwaltungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Karlsruhe Amtsgericht Mannheim HRB 705597 Geschäftsführer: Bernhard Wangler, Holger Fessler, Christine Kaiser, Christine Klipfel, Klaus Schmitt, Mario Schorpp Prokuristen: Yvonne Jetter-Wolski, Birgit Raudenbusch, Ulrike Spitzmüller
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