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§ 9 GewStG,erweiterte Kürzung

Mandant D betreibt in der Rechtsform einer GmbH eine Seniorenwohngemeinschaft. An der GmbH sind beteiligt die Gesellschafter N und J. N betreibt einen ambulanten Pflegedienst, ebenfalls in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafterin J betreibt einen eigenen Gewerbebetrieb für die Versorgung der Bewohner. Bei der GmbH handelt es sich um eine sogenannte Vermögensverwaltende GmbH. Diese GmbH vermietet ausschließlich die Zimmer mit Mobiliar an die Mieter. Weitere Leistungen erbringt die GmbH an diese Mieter nicht. Solange die GmbH keine Betriebsvorrichtungen an die Mieter mit vermietet kommt grundsätzlich die erweiterte Grundstückskürzung in Betracht. Unserer Meinung nach handelt es sich nicht um eine Betriebsvorrichtung, da die bloße Überlassung eines möblierten Zimmers an die alten Menschen über eine Vermögensverwaltung nicht hinaus geht. Ein hotelähnlicher Betrieb ist nicht gegeben, da die Versorgung der Bewohner mit Speisen und Getränken über einen eigenständigen Gewerbebetrieb der Gesellschafterin J erfolgt. Die ambulante Pflege der Bewohner erfolgt über den Pflegedienst des Gesellschafters N. Ist die gleichzeitige Mitvermietung des Mobiliars (Schrank, Fernseher, Bett, etc.) als Betriebsvorrichtung anzusehen? Wäre damit die erweiterte Grundstückskürzung zu versagen?
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