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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Gestaltungsmissbrauch

Ich betreue eine Unternehmensgruppe aus Schwester-GmbHs, alleiniger Gesellschafter dieser GmbHs ist eine Führungsholding GmbH (H), die wiederum einer natürlichen Person gehört. H beabsichtigt, eine (weitere) Tochtergesellschaft (Immo-GmbH) zu gründen, die ein Ferienhaus erwerben und als solches vermieten soll. Neben der (tage-/wochenweisen) Vermietung an dritte Feriengäste sollen auch entsprechende tage-/wochenweise Vermietungen an die Schwestergesellschaften erfolgen, wenn dort beschäftigte Arbeitnehmer ihrerseits das Ferienhaus für Urlaubszwecke anmieten wollen (Kettenmiete: Immo-GmbH vermietet an Schwester-GmbH, diese vermietet an ihre Arbeitnehmer). Eine eventuell vergünstigte Vermietung an die Arbeitnehmer und dadurch entstehende Sachbezüge sind nicht zu problematisieren. Fraglich ist jedoch: Fällt bei der Immo-GmbH Gewerbesteuer an (ich meine, es greift die Befreiung für Grundstücksunternehmen)? Ist die Gestaltung steuerlich in irgendeiner Weise problematisch?
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