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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Betriebsaufspaltung

Unsere Mandantin, die P-GmbH, besitzt eine Immobilie und möchte zum einen viele ready-to-use-Minibüros (möbliert, warm) an Firmen, Freiberufler und Privatpersonen vermieten. Eine gemeinsame Küche, Konferenzraum ist evtl. auch geplant. Vermietung über Verwaltungsbüro. Folgende Zusatzleistungen sind geplant: Getränkeautomat über Partnerfirma oder selbst einen hinstellen. Die Vermietung soll monatsweise erfolgen, die Mindestmietzeit beträgt sechs Monate. Des weiteren ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage mit 70 kW geplant, wovon ggf. 30 kW über ein Einzelunternehmen des D laufen sollen oder ggf. die gesamte Anlage über die GmbH oder über das Einzelunternehmen. Später soll ggf. noch ein gemeinsamer Empfang integriert werden. Fragen: Alle Fragen beziehen sich im Kern auf die erweiterte Grundstückskürzung: 1. Ist die kurzzeitige Vermietung schädlich für die erweiterte Grundstückskürzung? 2. Wie sieht es mit den Zusatzleistungen aus? – Getränkeautomat selbst oder über Partnerfirma – Gemeinsame Küche und Konferenzraum 3. Betrieb PV-Anlage auf dem Dach des Gebäudes? 4. Gemeinsamer Empfang ggf. mit Empangspersonal? 5. Bei dem Betrieb der PV-Anlage über das Einzelunternehmen und potentieller Miete der Dachfläche würde eine Betriebsaufspaltung ausgelöst werden?
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