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Erweiterte Grundstückskürzung,Kapitalistische Betriebsaufspaltung,Betrieb eines Gesellschafters

Eine Holdinggesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der operativen GmbH (GmbH I). Die Holdinggesellschaft beabsichtigt nun, eine weitere, separate Tochtergesellschaft (GmbH II) zu gründen, an der die Holdinggesellschaft ebenfalls zu 100% beteiligt ist. An der Holdinggesellschaft ist eine natürliche Person zu 100% beteiligt. Die Beteiligung wird im Privatvermögen gehalten. Die neue Tochtergesellschaft (GmbH II) soll eine Immobilie erwerben und diese langfristig an die operative GmbH (GmbH I) vermieten. Die vermietende Gesellschaft (GmbH II) möchte die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG in Anspruch nehmen. Unsere Fragen dazu: 1. Schließt die o. g. Konstellation nach aktueller Rechtsprechung die erweiterte Kürzung auf Ebene der GmbH II aus? 2. Gibt es sonst noch Hindernisgründe, die eine erweiterte Kürzung auf Ebene der GmbH II verhindern könnten? 3. Ist die erweiterte Kürzung ausgeschlossen, wenn die Beteiligung an der Holdinggesellschaft von der natürlichen Person nicht im Privatvermögen, sondern im Betriebsvermögen gehalten wird?
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