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Ende der Betriebsaufspaltung,Ansatz eines Substanzwerts

Bei unserem neuen Mandanten hat die Betriebsprüfung festgestellt, dass von 2012 bis zum 30.06.2016 eine Betriebsaufspaltung vorlag und diese durch Übertragung des Besitzunternehmens auf die Ehefrau am 30.06.2016 beendet wurde. Uns liegt jetzt der Bericht mit der Bewertung vom Finanzamt vor ... Für die Entnahme der GmbH-Anteile ermittelt das Finanzamt den gemeinen Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren und ermittelt als absolute Wertuntergrenze noch den Substanzwert, welcher noch höher liegt ... Da der Bewertungsstichtag der 30.06. ist, wird im Substanzwert noch der anteilige Gewinn 2016 bis zu diesem Tag hinzugerechnet ...Bei dieser Berechnung hat der Mandant nach Teileinkünfteverfahren einem Gewinn von ca. 1,3 Mio. Euro zu versteuern ... Frage: Besteht irgendeine Chance, gegen diese Bewertung vom Finanzamt vorzugehen? Gibt es aktuelle Rechtsprechung bzw. Tendenzen zur Sinnlosigkeit bei der Besteuerung von Gewinnen durch Beendigung einer Betriebsaufspaltung?
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