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Wirtschaftsgüter,Sonderabschreibung,Teilwertabschreibung

Unsere Fragen beziehen sich darauf, dass unser Mandant, eine GmbH, selbst geschaffene Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen aktiviert hat. Es handelt sich nicht um immaterielle Wirtschaftsgüter. Kann die GmbH für diese selbst geschaffenen Wirtschaftsgüter die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch nehmen? Ist es möglich, bei diesen WG Teilwert-AfA durchzuführen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden sind?
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