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Einbringung in oHG,Übertragung auf Söhne,Aufeckung stiller Reserven

Sachverhalt:Vater V sowie Sohn S1 und Sohn S2 gründen zum 01.03.2019 eine neue OHG, an der jeder zu 1/3 beteiligt ist. Die OHG besitzt bei Neugründung keine Vermögenswerte.Zum 01.06.2019 bringt der Vater V sein bestehendes Einzelunternehmen zu Buchwerten in die OHG ein gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten.Im Anschluss sollen V, S1 und S2 zu jeweils 1/3 am Gesamthandsvermögen der OHG zu gleichen Teilen beteiligt werden.Fragen:1) Kann das Einzelunternehmen von V zum 01.06.2019 zu Buchwerten ohne Aufdeckung der stillen Reserven eingebracht werden?2) Kann V im Anschluss seine beiden Söhne S1 und S2 unentgeltlich mit jeweils 1/3 an der OHG beteiligen, ohne dass stille Reserven aufzudecken sind?3) Gilt bei der unentgeltlichen Übertragung des Anteils von V an die beiden Söhne die Steuerbegünstigung des § 13b ErbStG?
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