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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 20 EStG,§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,Umgekehrte Betriebsaufspaltung

Betriebsgesellschaft: Einzelunternehmer ABesitzgesellschaft: A-GmbH (A ist 100 % Gesellschafter).A-GmbH hat Grundstück, was das Einzelunternehmen nutzt.A-GmbH macht wirtschaftlich komplett etwas anderes als Einzelunternehmen. Die GmbH-Anteile wurden bisher nicht im Betriebsvermögen der Einzelfirma gehaltenFragen:Liegt hier wirklich eine umgekehrte Betriebsaufspaltung vor, obwohl die Betriebsgesellschaft eine Einzelfirma ist und nicht eine PersG/KapG ?Eine Nachfolge auf die Kinder ist geplant – wie komme ich steuerneutral heraus ?
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