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Vorratsbewertung,Ansatz von Lagerkosten

Sachverhalt:Unsere Mandantin betreibt einen Schuheinzelhandel. Derzeit findet eine Betriebsprüfung statt. Die Vorräte wurden mit den AK bewertet. Für ältere Waren wurden Abschläge vorgenommen. Jene wurden von der BP nicht aufgegriffen. Allerdings hat das FA – in mühsamer Kleinarbeit – die Lagerkosten ermittelt und rechnet jene anteilig dem Vorratsvermögen zu. Handelsrechtlich ist m. E. gemäß IAS-Standard 2 die Zurechnung von Lagerkosten nicht zulässig mit der Ausnahme, dass diese im Produktionsprozess vor einer weiteren Produktionsstufe erforderlich sind.Frage:Sind steuerrechtlich die Lagerkosten zwingend den Anschaffungskosten des Vorratsvermögens zuzurechnen oder handelt es sich ggf. um eine Kann-Vorschrift?
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