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§ 16 Abs. 2 Satz 1 EStG,§ 16 Abs. 3 Satz 6 und 7 EStG,§ 4 Abs.1 EStg,§ 5 Abs. 1 EStG,Negatives Kapitalkonto bei Betriebsaufgabe eines Einzelunternehmens

Könnten Sie uns bitte bei folgendem Sachverhalt behilflich sein?Unser Mandant ist Einzelunternehmer.Zum 31.12.2016 weist seine Bilanz ein negatives Eigenkapital von ca. 232.000,– € auf.Der Jahresabschluss 2017 und 2018 ist noch nicht erstellt. Das negative Eigenkapital wird sich in den Folgejahren nicht groß verändern.Im Jahr 2019 möchte unser Mandant, geboren im Mai 1966, seinen Betrieb aufgeben. Es ergibt sich ein Entnahmewert von ca. 420.000,00 €.Wie ermittelt sich der Veräußerungsgewinn?Buchwerte sind fast keine mehr vorhanden und können mit 0,00 € berücksichtigt werden.Veräußerungsnebenkosten werden ebenfalls keine anfallen.Muss das negative Eigenkapital dem Entnahmewert hinzugerechnet werden?
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