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RSt,Betriebsprüfung

Sachverhalt: Bilanz 2012 – eingereicht mit KSt-Erklärung 2012 am 31.12.2013 – Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; Juni 2017 ergeht Prüfungsanordnung – Mehrergebnis zu erwarten.Frage: Kann ein Antrag auf Bilanzänderung durch Bilanzberichtigung 2012 mit Bildung einer Rückstellung für Kosten der Betriebsprüfung vorgenommen werden?
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