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Zufluss § 11 EStG,Einnahmen,Zahlungsdienst

Unser Mandant betreibt einen Onlineshop und ermittelt den Gewinn gem. § 4 (3) EStG. Die Kundenzahlungen werden über den Bezahldienst Stripe abgewickelt. Dieser sammelt die Kundenzahlungen und überweist den Gesamtbetrag abzüglich Provisionen einmal wöchentlich auf das Bankkonto unseres Mandanten. Sind unserem Mandanten die Einnahmen bei der EÜR nun schon bei Zahlung des Kunden an Stripe oder erst im Zeitpunkt des Übertrags auf das Konto zugeflossen?
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