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Gewerbl. Tätigkeit bei BHK,USt-liche Betrachtung

Der Steuerpflichtige hat sich im Jahr 2018 ein Micro-Blockheizwerk in sein Einfamilienhaus eingebaut.AK 35.000 Euro; Zuschuss KfW 10.000 Euro.Die Inbetriebnahme erfolgte im Dezember 2018.Die Anlage produziert Strom füra) den Eigenverbrauch des Steuerpflichtigen,b) zur Einspeisung beim örtlichen Netzbetreiber.Da die Anlage im Wesentlichen den Eigenverbrauch deckt und nur in geringem Umfang ins Stromnetz einspeist, hat der Steuerpflichtige mit dem Netzbetreiber eine pauschale Einmalzahlung für die zukünftige Einspeisung ausgehandelt. Der Netzbetreiber zahlte im Mai 2019 2.000 Euro pauschal für alle bisherigen und zukünftigen Stromeinspeisungen.Frage:Inwiefern ist der Steuerpflichtige gewerblich tätig?Muss zukünftig der Eigenverbrauch als Betriebseinnahme versteuert werden? Falls ja, zu welcher Bemessungsgrundlage?Endet die gewerbliche Tätigkeit mit der einmaligen Zahlung im Mai 2019, weil danach keine Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr mehr stattfindet?
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