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mitunternehmerische Betriebsaufspaltung,Verlustphase,Liebhaberei

Personenidentische GbR A+B vermieten Halle I an GmbH + Co. KG A+B seit 2008.Es wurden durchgehend ausgeglichene Ergebnisse in dem Besitzunternehmen GbR bis 2013 erzielt.Ab 2014 (Neubau Halle 2 samt Lackieranlage) entstehen Verluste in der Besitzunternehmen GbR, da die neue Lackieranlage per Leasing in fünf Jahren abbezahlt wird (Nutzungsdauer zwölf Jahre).Also konkret wird die Lackieranlage mit 150.000 € per anno (2015–2019) durch die GbR geleast, aber der Preis nicht in voller Höhe durch die Miete des Betriebsunternehmens KG abgedeckt.Nach den fünf Jahren Leasing entstehen dann ab 2020 wieder Gewinne in der Besitz-GbR.Verlust 2014: –30.000 € Verlust 2015–2019: je –80.000 €Gewinn 2020: 40.000 €Kann es ein Problem im Rahmen der Betriebsaufspaltung geben, da evtl. zeitweise die Gewinnerzielungsabsicht in der Besitz-GbR fehlt aufgrund der Verluste 2014–2019 und diese somit aufgelöst werden, obwohl ab 2020 wieder Gewinne erzielt werden?Die Frage zielt also darauf ab, ob aus dem Betriebsvermögen der Besitz-GbR Privatvermögen mit Zwangsentnahme werden kann.
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